Bisher unterlagen Einweg-Pappbecher nur Industriestandards und es fehlte eine nationale Norm. Die neu eingeführte nationale Norm (GB/T 27590-2011) legt strengere Anforderungen an Rohstoffe, Zusatzstoffe, Verpackung und Bedruckung für Pappbecher fest und gewährleistet so die Verbrauchersicherheit.
Besonders hervorzuheben ist die Einführung -erstmaliger-spezifischer Anforderungen an die Platzierung von Drucken. Die Norm schreibt vor, dass gedruckte Muster auf der Außenseite des Bechers klare Umrisse und eine einheitliche Farbgebung aufweisen und frei von offensichtlichen Farbfehlern sein müssen; Es schreibt jedoch ausdrücklich vor, dass „kein Aufdruck innerhalb von 15 mm vom Becherrand oder innerhalb von 10 mm vom Becherboden erscheinen darf.“
„Das Verbot des Druckens in der Nähe des Becherrandes dient als Schutzmaßnahme für Verbraucher“, erklärte Dong Jinshi, Executive Vice President und Generalsekretär der International Food Packaging Association. Er wies darauf hin, dass es in China derzeit an einem formellen Konzept für „lebensmitteltaugliche Tinte“ fehle und es im Inland keine Druckfarben gebe, die für den direkten Kontakt mit Lebensmitteln zertifiziert seien. Wenn eine Person trinkt, kommen ihre Lippen mit dem Tassenrand in Kontakt; Folglich könnte möglicherweise Tinte aus gedruckten Mustern in diesem Bereich aufgenommen werden-ein Risiko, das im Fall von Tinten auf Benzolbasis-besonders gesundheitsschädlich ist. Darüber hinaus können beim Stapeln von Tassen aufgedruckte Muster auf dem Boden einer Tasse leicht auf die Innenwand der darunter liegenden Tasse abfärben; Aus diesem Grund ist auch die Bedruckung des Unterteils des Bechers verboten.




